Praxisthemen / Grippewellen
Liebe Patientinnen und Patienten,
anbei die wichtigsten Änderungen für 2024.
E-Rezept
Zum 01.01.2024 wird das E-Rezept Pflicht und löst das bisherige rosa Kassenrezept weitgehend ab. Die Verordnungen werden in Form eines verschlüsselten Codes mittels Telematik Infrastruktur von der Arztpraxis an einen zentralen Fachdienst übermittelt. Versicherte und von Ihnen beauftragte Apotheken können ihn von dort abrufen.
Für das Einlösen des E-Rezeptes gibt es 3 Möglichkeiten:
- kontaktlos über die E-Rezept APP auf dem Smartphone
- persönlich durch Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke
- persönlich durch Vorlage eines Papierausdrucks bei technischen Problemen der TI
Arztpraxen müssen die Richtigkeit der Versichertendaten auf allen Rezepten gewährleisten. Dies geschieht wie bisher durch Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte vor der ersten Verordnung im laufenden Quartal.
Die Gültigkeit eines E-Rezeptes beträgt 4 Wochen ab Ausstellungsdatum. Aktuell kann der zentrale E-Rezept-Fachdienst noch nicht alle Verordnungstypen verarbeiten. Daher wird ein Teil der Verordnungen weiter auf klassischen Rezepten gedruckt werden müssen (Privatrezepte, BtM Rps, Rezepturen, Heil- u. Hilfsmittel, DiGAs ).
Telefonische Arbeitsunfähigkeit
Seit dem 07.12.23 darf wieder eine telefonische AU ausgestellt werden. Sie beträgt maximal 5 Tage und betrifft alle Arten von Erkrankungen. Auch bei Erkrankung eines betreuungspflichtigen Kindes können betroffene Eltern telefonisch eine Bestätigung erhalten. Hat der Arzt Bedenken bezüglich der Schwere und evtl. Gefährlichkeit der Erkrankung, wird eine Einbestellung in die Sprechstunde nötig.
Rezept- und Überweisungstelefon
Zu Ihrer und unserer Entlastung möchte ich Sie noch einmal an unser Rezept- und Überweisungstelefon erinnern. Unter der Nummer 0841/9517551 erreichen Sie einen Anrufbeantworter, auf dem Sie uns mitteilen können, welche Folgerezepte und -überweisungen Sie benötigen. Wir bereiten alles für Sie abholbereit vor, E-Rezepte werden verschickt, sobald Sie Ihre Daten im laufenden Quartal durch Einlesen der Gesundheitskarte verifiziert haben.
Videosprechstunde
Bei Zeitnot und komplexen Fragen biete ich weiter einen Videotermin nach tel. Vereinbarung an.
Im Namen des gesamten Praxisteams wünsche ich Ihnen ein frohes und gesundes Neues Jahr.
Dr. med Claudia Haselbeck