Damit Sie wissen, wer wir sind.

Unsere Praxis

Das Wohl unserer Patienten steht für uns an erster Stelle!
Damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, wer wir sind und was wir machen, stellen wir uns kurz vor.

Unser Leistungsspektrum

Hausärztliche Grundversorgung

Als hausärztliche Praxis sind wir für unsere Patientinnen und Patienten die erste Anlaufstelle bei fast allen gesundheitlichen Problemen und Fragestellungen. Bei uns wird vorgesorgt, beraten, betreut, diagnostiziert, behandelt und begleitet. Vieles kann bereits in der Hausarztpraxis geklärt werden; bei spezialisiertem Abklärungs- und Behandlungsbedarf leiten wir Sie an die entsprechenden Facharztkollegen/-innen bzw. stationären Einrichtungen weiter. Wir sammeln die Befunde aller Untersuchungen und Behandlungen, führen die Ergebnisse zusammen und wahren so den Überblick über den Krankheitsverlauf. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen oder Kontrolluntersuchungen zu einer veranlassten Therapie sowie zu Impfungen helfen bei der Vermeidung von gesundheitlichen Problemen. Im Falle von psychischen Problemen kann auch die Hausärztin im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung Ersthelfer und Wegweiser sein. Sollten Sie wegen schwerer Erkrankung, Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung nicht in der Lage sein, die Praxis aufzusuchen, werden Sie vorübergehend oder dauerhaft in das Hausbesuchsprogramm aufgenommen. Im Rahmen der hausärztlich-geriatrischen Betreuung besteht die Möglichkeit der Durchführung von Demenz- und Gedächtnistests sowie Tests zur Beurteilung der Sturzgefahr.

Auch der Hausarztpraxis sind sinnvolle Grenzen gesetzt: bei akuten lebensbedrohlichen Erkrankungen, die einer sofortigen ärztlichen Hilfe benötigen, dürfen Sie nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten. Bei Verdacht auf Herzinfarkt (anhaltender Brustschmerz über 30 Minuten), schwerer Atemnot in Ruhe, Schlaganfall (plötzliche Lähmungen und/oder Sprachstörung) oder Blutvergiftung (plötzliche Verschlechterung des Allgemeinzustandes im Rahmen eines Infektes) sollten Sie den Notarzt und Rettungsdienst verständigen und umgehend im Krankenhaus untersucht und behandelt werden. Die Liste ist selbstverständlich nicht vollständig, lassen Sie sich vom gesunden Menschenverstand leiten.

Diagnostik

Das Wichtigste in Kürze:

  • Was wird gemacht?
    Es erfolgt die Messung von Atemzugvolumina bei ruhiger und forcierter Atmung.
  • Bei welcher Fragestellung wird untersucht?
    Untersucht wird bei V.a. Erkrankungen der Atemwege sowie zur Verlaufskontrolle bei chronischen Atemwegserkrankungen
  • Wann wird untersucht?
    Untersucht wird täglich im Rahmen der Sprechstundenzeiten. Wir bitten um Terminvereinbarung, da die Untersuchung personalintensiv ist. In Notfällen kann jederzeit untersucht werden.
  • Besonderheiten: Der Patient muss in der Lage sein, Atemkommandos zu befolgen.
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Erkrankungen der Bronchien und / oder der Lunge führen oft zu anfallsweiser oder dauerhafter Atemnot, chronischem Husten und / oder Auswurf. Bei vielen Patienten kann bereits in einem frühen Stadium der Erkrankung eine Beeinträchtigung der Lungenfunktion festgestellt werden. Es kann nicht genug Luft in die Lunge hineintransportiert werden oder die eingeatmete Luft kann nicht schnell genug ausgeatmet werden. Die Folge ist ein Sauerstoffmangel im Blut.

Mit Hilfe eines Lungenfunktionstestes können verschiedene Lungenvolumina bei ruhiger und forcierter Atmung gemessen werden. Durch den Vergleich mit den entsprechenden Normwerten können Art und Ausmaß einer Erkrankung der Atemwege bestimmt werden.

Bei der Untersuchung wird die Nase mit einer Nasenklemme verschlossen. Der Patient muss unter Anleitung bestimmte Atemkommandos über das Mundstück des Gerätes ausführen. Gemessen werden die Atemvolumina bei ruhiger Atmung, maximaler Einatmung und schnellstmöglicher Ausatmung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Was wird gemacht?
    Es erfolgt die Messung von Atemzugvolumina bei ruhiger und forcierter Atmung.
  • Bei welcher Fragestellung wird untersucht?
    Untersucht wird bei V.a. Erkrankungen der Atemwege sowie zur Verlaufskontrolle bei chronischen Atemwegserkrankungen
  • Wann wird untersucht?
    Untersucht wird täglich im Rahmen der Sprechstundenzeiten. Wir bitten um Terminvereinbarung, da die Untersuchung personalintensiv ist. In Notfällen kann jederzeit untersucht werden.
  • Besonderheiten: Der Patient muss in der Lage sein, Atemkommandos zu befolgen.
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Erkrankungen der Bronchien und / oder der Lunge führen oft zu anfallsweiser oder dauerhafter Atemnot, chronischem Husten und / oder Auswurf. Bei vielen Patienten kann bereits in einem frühen Stadium der Erkrankung eine Beeinträchtigung der Lungenfunktion festgestellt werden. Es kann nicht genug Luft in die Lunge hineintransportiert werden oder die eingeatmete Luft kann nicht schnell genug ausgeatmet werden. Die Folge ist ein Sauerstoffmangel im Blut.

Mit Hilfe eines Lungenfunktionstestes können verschiedene Lungenvolumina bei ruhiger und forcierter Atmung gemessen werden. Durch den Vergleich mit den entsprechenden Normwerten können Art und Ausmaß einer Erkrankung der Atemwege bestimmt werden.

Bei der Untersuchung wird die Nase mit einer Nasenklemme verschlossen. Der Patient muss unter Anleitung bestimmte Atemkommandos über das Mundstück des Gerätes ausführen. Gemessen werden die Atemvolumina bei ruhiger Atmung, maximaler Einatmung und schnellstmöglicher Ausatmung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Was wird gemacht?
    Die Herzstromkurve wird mittels Elektroden von der Körperoberfläche abgeleitet. Bei speziellen Fragestellungen findet dies während einer körperlichen Belastung (Fahrradergometer) oder über einen längeren Zeitraum statt.
  • Bei welcher Fragestellung wird untersucht?
    Untersucht wird bei V.a. Erkrankungen des Herzkreislaufsystems, Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck, im Rahmen der Vorsorge sowie bei der Schwindeldiagnostik
  • Wann wird untersucht?
    Untersucht wird Mo – Fr täglich während der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung. In Notfällen kann jederzeit ein Ruhe EKG abgeleitet werden.
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Jeder Herzschlag erzeugt eine charakteristische elektrische Aktivität. Diese kann durch Elektroden, die auf der Körperoberfläche angebracht werden, abgeleitet und graphisch dargestellt werden. Viele Erkrankungen des Herzens verursachen typische Veränderungen des Kurvenverlaufs.

  1. Ruhe- EKG
    Es werden insgesamt 10 Saugelektroden auf Brustwand und Extremitäten angebracht. Die abgeleitete Kurve zeigt den aktuellen Herzrhythmus, gibt Hinweise auf evtl. bestehende chronische strukturelle Veränderungen des Herzmuskels sowie Hinweise auf evtl. bestehende Durchblutungsstörungen. Die Untersuchung dauert 5 Minuten und kann jederzeit durchgeführt werden.
  2. Langzeit – EKG
    Herzrasen, Herzstolpern, Schwindel und Ohnmachtsanfälle können durch Herzrhythmusstörungen verursacht werden. Häufig sind diese nur anfallsweise vorhanden, in manchen Fällen bleiben sie gänzlich unbemerkt und werden erst im Rahmen der Abklärung von Folgeschäden entdeckt.
    Beim Langzeit EKG werden 3 Klebeelektroden auf der Brustwand angebracht. Durch Kabel werden sie mit dem Aufzeichnungsgerät verbunden, welches am Gürtel oder mit einem Schultergurt getragen werden kann. Über 24 h werden alle Herzschläge des Patienten aufgezeichnet. Durch die lange Aufzeichnungsdauer erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, Rhythmusstörungen, die nur phasenweise auftreten, aufzudecken. Die Auswertung erfolgt computergestützt durch einen Kardiologen. Das Ergebnis liegt nach ca. 1 Woche vor. Die Anlage und Abgabe des Gerätes erfolgt jeweils vormittags nach Terminvereinbarung.
  3. Belastungs – EKG
    Bei einer Verengung der Herzkranzgefäße wird das Herz nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Der Sauerstoffmangel führt zu Brustschmerzen und Atemnot. Solange die Engstellen nicht hochgradig ist, hat der Patient nur bei körperlicher Belastung Beschwerden und ist in Ruhe beschwerdefrei. Auch das EKG ist in Ruhe meist unauffällig, bei Belastung finden sich dagegen charakteristische Veränderungen der Stromkurve. Beim Belastungs-EKG wird daher ein EKG abgeleitet, während sich der Patient auf einem Fahrradergometer einer sich stufenweise steigernden Belastung aussetzt. Altersabhängige Normwerte für Blutdruck und Herzfrequenz oder das Auftreten von Beschwerden definieren das Untersuchungsende.
    Die Untersuchung dauert ca. 20 Minuten, bei einem auffälligen Ergebnis, kann eine Nachbeobachtung erforderlich werden.
  1. Langzeitblutdruckmessung:
    Eine Blutdruckmanschette, die durch ein Kabel mit einem mobilen Aufzeichnungsgerät verbunden ist, wird an einem der Oberarme angebracht. Das Aufzeichnungsgerät wird ähnlich wie beim Langzeit EKG am Gürtel oder mittels Schultergurt befestigt. In regelmäßigen Abständen wird der Blutdruck über 24 h gemessen und dokumentiert (tags alle 15 min, nachts alle 30 min). Am Folgetag wird das Gerät entfernt. Auf diese Weise lässt sich ein Blutdruckprofil erstellen, welches weitgehend unabhängig von situativen Einflüssen ist und so eine eventuelle Behandlungsindikation zu hoher oder zu niedriger Werte sehr verlässlich anzeigt.
  2. Risikoabschätzung peripherer Durchblutungsstörungen:
    Das zeitgleiche Messen des Blutdrucks an Armen und Beinen sowie die Beurteilung des Verhältnisses der ermittelten Werte (sogenannter ABI: Arm – Bein – Index) ermöglicht eine Aussage über die Durchblutung der Extremitäten. Pathologische Werte korrelieren eng mit dem Vorhandensein schwerwiegender Gefäßveränderungen mit stark erhöhtem Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall und Schaufensterkrankheit. Untersucht werden sollten alle Patienten, bei denen ein oder mehrere Gefäßrisiken vorliegen (Raucher, Diabetiker, Bluthochdruckpatienten, Patienten mit Fettstoffwechselstörungen)

Das Wichtigste in Kürze:

  • Was wird gemacht?
    Es erfolgt die Darstellung von Strukturen des Körperinneren mittels Ultraschall
  • Bei welcher Fragestellung wird untersucht?
    Nahezu jede Struktur des Körperinneren kann mittels Ultraschall dargestellt werden. Untersucht wird bei Krankheitsverdacht sowie zur Verlaufskontrolle bekannter Befunde.
  • Wann wird untersucht?
    Untersucht wird täglich während der Sprechstunde nach Terminvereinbarung. In Notfällen kann jederzeit untersucht werden
  • Besonderheiten: Bei der Ultraschalluntersuchung des Bauchraumes sollte der Patient nüchtern sein.
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Diagnostische Ultraschallverfahren ermöglichen die strahlungsfreie Darstellung von Organen und Strukturen im Inneren des Körpers. Untersucht werden kann nahezu jedes Organ, ferner Blutgefäße, Nerven und Gelenke. Bei erheblichem Übergewicht, Überlagerung der Strukturen durch Darminhalt, Luft oder Knochen kann die Qualität der Darstellung manchmal eingeschränkt sein.

  1. Ultraschall der Schilddrüse
    Erfasst werden Größe, Lage und Binnenstruktur der Schilddrüse. Eventuell vorhandene Knoten können vermessen und bilddokumentiert werden, so dass Veränderungen im zeitlichen Verlauf erfasst werden. Die Untersuchung erfolgt nach Terminvereinbarung, der Patient muss nicht nüchtern sein.
  2. UltraschallderBauch-u.Beckenorgane
    Erfasst werden Leber, Gallenblase, Milz, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Hauptschlagader, untere Hohlvene, Pfortader, ferner Gebärmutter, Eierstöcke und Prostata. Die Untersuchung erfolgt nach Vereinbarung vormittags. Der Patient sollte nüchtern sein, da Darminhalt die Bildqualität beeinträchtigen kann. Im Notfall kann jederzeit untersucht werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Was wird gemacht?
Bei Verdacht auf allergische Erkrankungen führen wir einen sogenannten Pricktest durch. Dabei wird eine Auswahl der häufigsten allergieauslösenden Substanzen mittels einer Lanzette an verschiedenen Stellen der Unterarminnenseiten in die Haut eingebracht. Nach kurzer Einwirkzeit wird die Reaktion semiquantitativ beurteilt.

  • Bei welcher Fragestellung wird untersucht?
    Untersucht wird bei Erkrankungen des allergischen Formenkreises
  • Wann wird untersucht?
    Der Test kann Mo – Fr täglich während der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung erfolgen. Die Dauer beträgt ca. 15 Minuten. Zusätzlich erfolgt eine Nachbeobachtung von 30 Minuten.
  • Besonderheiten: Es können nicht alle denkbaren Allergene untersucht werden. Bei negativem Befund und fortbestehendem klinischen Verdacht sollte eine weiterführende Abklärung beim Allergologen erfolgen.
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Heuschnupfen, Nesselsucht und Asthma können Ausdruck einer Allergie auf Substanzen aus unserer Umwelt sein. Der Körper reagiert auf die betreffende Substanz mit einer inadäquaten Produktion von Antikörpern, deren Anwesenheit zur Ausschüttung bestimmter Botenstoffe führt.

Beim Pricktest wird auf den Innenseiten der Unterarme an vormarkierten Stellen jeweils 1 Tropfen verschiedener allergenhaltigen Lösungen aufgetragen. Mit einer sogenannten Pricklanzette wird jeweils eine kleine Menge des jeweiligen Allergens in die Haut eingebracht. Im Falle einer Allergie bildet sich im Bereich der betreffenden Lösung eine stark juckende Quaddel.

Vorsorgeuntersuchungen

Schweren Herzens habe ich mich entschlossen, die Kindervorsorgeuntersuchungen U3-U9 ab dem 01.01.2021 nicht mehr als Praxisleistung anzubieten. Der Trend im städtischen Raum bewegt sich seit vielen Jahren in die Richtung, unsere Kleinsten beim Kinderarzt und nicht beim Hausarzt checken zu lassen. Eine qualitativ hochwertige Leistung hängt jedoch in der Regel davon ab, dass eine Untersuchung auch ausreichend häufig durchgeführt wird. Auch die Vorhaltung von Impfstoffen mit Verfalldatum sowie von wartungsintensiven Geräten ist für eine immer kleiner werdende Gruppe nicht sinnvoll. Kinder, die bereits Vorsorgeuntersuchungen in meiner Praxis erhalten haben, werde ich weiter betreuen, bis ihre Eltern einen Kinderarzt Ihres Vertrauens gefunden haben.

Jugend- u. Jugendschutzuntersuchungen werden wir auch in Zukunft durchführen.

Kinder sind in der hausärztlichen Praxis weiter herzlich willkommen. Akut und chronisch erkrankte Kinder in jedem Alter betreue ich jederzeit gerne.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Was wird gemacht?
    Auch Teenager können unter alters- u. entwicklungstypischen Erkrankungen leiden. Die Untersuchungen dienen der Vorbeugung späterer schwerwiegender Störungen.
  • Bei welcher Fragestellung wird untersucht?
    Wie auch die Kindervorsorgeuntersuchungen finden die Jugendvorsorgeuntersuchungen jeweils in einem vordefinierten Alterszeitraum statt.
  • Wann wird untersucht?
    Untersucht wird Mo – Fr während der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung
  • Besonderheiten: Die Jugendlichen sollten behutsam auf das Erwachsenenleben vorbereitet werden. Dazu gehört die Übernahme der Verantwortung für die eigene Gesundheit. Die Eltern sollten daher – wenn möglich – im Wartezimmer bleiben.
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  • J1: Die Untersuchung findet im Alter von 12-14 Jahren statt. Der Schwerpunkt liegt auf der pubertären Entwicklung sowie der Abklärung evtl. Erkrankungen, die die geistige und körperliche Entwicklung nicht unerheblich beeinflussen. Der Impfstatus wird kontrolliert.
  • J2: Die Untersuchung findet im Alter von 16-17 Jahren statt. Der Schwerpunkt liegt auf der Aufdeckung evtl. Pubertäts- u. Sexualstörungen, Abklärung von Haltungsproblemen, Gewichtsentwicklung, Sozialisations- u. Verhaltensstörungen sowie Suchtprävention bzw. -beratung. Bei bekannter familiärer Hypercholesterinämie wird eine Blutuntersuchung vorgenommen.

Wenn ein minderjähriger Jugendlicher eine Ausbildungsstelle antritt, fordert der Gesetzgeber eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung. Dadurch wird gewährleistet, dass der Heranwachsende keinen Arbeitsbedingungen ausgesetzt wird, denen er psychisch oder physisch nicht gewachsen ist. In der Regel erhalten die Jugendlichen eine Aufforderung zur Untersuchung vom Arbeitgeber bzw. ihrer Schule/Berufsschule.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Was wird gemacht?
    Es werden Screeninguntersuchungen zu häufigen Erkrankungen, deren Nichterkennen schwerwiegende Folgezustände verursachen kann, durchgeführt.
  • Bei welcher Fragestellung wird untersucht?
    Jeder gesetzlich Versicherte hat einen Anspruch auf die Untersuchungen, sobald er ein jeweils vordefiniertes Alter erreicht hat. Patienten mit hohem familiärem Risiko für bestimmte Erkrankungen können auch früher untersucht werden.
  • Wann wird untersucht?
    Untersucht wird Mo – Fr während der Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Besonderheiten: Weiterführende Untersuchungen ohne entsprechendes Krankheitsbild können als individuelle Gesundheitsleistung auf eigene Kosten durchgeführt werden.
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  • Checkup ab 18

    Die gesetzlichen Vorschriften für den Checkup wurden Anfang 2020 geändert. Im Alter von 18 – 35 Jahre kann sich jeder gesetzlich Versicherte einmalig einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen. Eine Blutuntersuchung ist bei diesen noch sehr jungen Patienten im Normalfall nicht vorgesehen, ist bei Verdacht auf eine familiäre Stoffwechselstörung oder Krankheitsverdacht jedoch möglich.

    Ab dem 35. Lebensjahr kann sich jeder Gesunde alle 3 Jahre untersuchen lassen, um Risikofaktoren für ernste Gesundheitsschäden bzw. frühe Stadien häufiger Erkrankungen („Volkskrankheiten“) aufzudecken. Der Checkup beinhaltet eine vollständige körperliche Untersuchung, ein EKG sowie eine Untersuchung von Blut und Urin. Im Blut werden Blutzucker und Blutfette bestimmt. Wer bei Beschwerdefreiheit zusätzliche Parameter bestimmen lassen möchte, kann dies als individuelle Gesundheitsleistung vereinbaren. Im Falle von gesundheitlichen Problemen entscheidet der Arzt über die Auswahl der notwendigen Parameter. Zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr sollte zusätzlich eine Stuhlprobe auf Blutbeimengung untersucht werden, um Patienten mit hohem Darmkrebsrisiko frühzeitig zu identifizieren, falls in der Vorgeschichte noch keine Darmspiegelung durchgeführt wurde. Männer sollten erstmalig mit 50 Jahren, Frauen mit 55 Jahren eine zunächst einmalige Vorsorgedarmspiegelung vornehmen lassen. Das weitere Vorgehen ist abhängig von den Befunden. Patienten, die als Teilnehmer der Hausarztverträge eingeschrieben sind, können den Checkup wie früher alle 2 Jahre durchführen lassen.

  • Hautkrebsvorsorge:
    Um Frühformen des schwarzen und weißen Hautkrebses rechtzeitig zu behandeln, haben gesetzlich Versicherte alle 2 Jahre die Möglichkeit, die gesamte Körperoberfläche untersuchen zu lassen. Dabei wird bei auffälligen Veränderungen ein Auflichtmikroskop verwendet. Die Untersuchung kann im Rahmen eines Checkup mit durchgeführt werden.
  • Krebsvorsorge beim Mann:
    Ab dem 45. Lebensjahr sollten die äußeren Geschlechtsorgane und die Prostata jährlich untersucht werden. Dies geschieht mittels körperlicher Untersuchung incl. Austasten des Enddarms. Je nach Fragestellung erfolgt zusätzlich eine Ultraschalluntersuchung der Prostata sowie eine Bestimmung des PSA Wertes.
  • Risikoabschätzung peripherer Durchblutungsstörungen:
    Das zeitgleiche Messen des Blutdrucks an Armen und Beinen sowie die Beurteilung des Verhältnisses der ermittelten Werte (sogenannter ABI: Arm – Bein – Index) ermöglicht eine Aussage über die Durchblutung der Extremitäten. Pathologische Werte korrelieren eng mit dem Vorhandensein schwerwiegender Gefäßveränderungen mit stark erhöhtem Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall und Schaufensterkrankheit. Untersucht werden sollten alle Patienten, bei denen ein oder mehrere Gefäßrisiken vorliegen (Raucher, Diabetiker, Bluthochdruckpatienten, Patienten mit Fettstoffwechselstörungen).


Das Wichtigste in Kürze:

  • Was wird gemacht?
    Für einige der sogenannten „Volkskrankheiten“ haben die Krankenkassen das Angebot von engmaschigen Kontrolluntersuchungen geschaffen (in der Regel einmal pro Quartal). Der Krankheitsverlauf und die Therapie werden überwacht, um bereits vor einer Verschlechterung des Zustandes eingreifen zu können. Nach der formalen Einschreibung in das jeweilige Programm werden die Patienten aktiv zur Untersuchung eingeladen.
  • Bei welcher Fragestellung wird untersucht?
    Im hausärztlichen Fachgebiet existieren derzeit Programme für die koronare Herzkrankheit, Diabetes mellitus Typ 1 und 2, sowie Asthma und chronisch obstruktive Bronchitis. Weitere Programme sind in der Entwicklung.
  • Wann wird untersucht?
    Die Untersuchungen können täglich Mo – Fr während der Sprechstunde nach Terminvereinbarung erfolgen. Das Wiederholungsintervall (alle 3 bzw. alle 6 Monate) wird abhängig von der Schwere der Erkrankung festgelegt.
  • Besonderheiten: Versäumt der Patient zwei oder mehr Untersuchungsintervalle, kann die Krankenkasse ihn aus dem Programm streichen.
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  • DMP Diabetes 1 und 2

    Teilnehmen können alle zuckerkranken Patienten mit und ohne Insulintherapie. In regelmäßigen Abständen erfolgen Blutuntersuchungen sowie körperliche Untersuchungen auf diabetestypische Komplikationen. Die Medikation wird engmaschig kontrolliert und an die aktuelle Stoffwechsellage angepasst. Fragen bzgl. Lebensstil und Begleiterkrankungen werden besprochen. Bei komplizierten Verläufen wird der Diabetologe hinzugezogen. Je nach Bedarf werden Schulungen vermittelt.

  • DMP Asthma / COPD
    Teilnehmen können alle Patienten mit gesicherter Diagnose und zumindest zeitweiser Beeinträchtigung der Lungenfunktion. In regelmäßigen Abständen werden eine körperliche Untersuchung durchgeführt sowie die Lungenfunktion überprüft. Bei ungünstigen Verläufen wird der Lungenfacharzt hinzugezogen. Fragen bzgl. Lebensstil (Raucherentwöhnung, berufliche Exposition von Reizstoffen) werden besprochen. Je nach Bedarf werden Schulungen vermittelt.
  • DMP KHK
    Teil nehmen können alle Patienten mit gesicherter Diagnose von Ablagerungen in den Herzkranzgefäßen. In regelmäßigen Abständen werden eine körperliche Untersuchung, ein EKG sowie eine Blutuntersuchung zum Fettstoffwechsel durchgeführt. Bei Bedarf erfolgen weiterführende Untersuchungen (Belastungs-EKG, 24-h-EKG). Bei Befundverschlechterung wird ein Kardiologe hinzugezogen.

Therapien

Das Wichtigste in Kürze:

  • Was wird gemacht?
    Abhängig vom Krankheitsbild können besondere Maßnahmen erforderlich oder sinnvoll sein. Diese werden im Einzelfall vor Durchführung erklärt und eventuelle Alternativen aufgezeigt.
  • Wann kommt es zur Anwendung?
    In der Regel schlagen wir ihnen eine Maßnahme abhängig von Beschwerdebild und Untersuchungsbefund vor. Routinemaßnahmen können sofort erfolgen.
  • Besonderheiten: Wiederholte Anwendungen können erforderlich werden. Eventuell muss ein spezielles Medikament im Vorfeld bestellt werden.
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  • Infusionstherapie:
    Flüssigkeitsmangel ist bei vielen akuten Erkrankungen eines der Hauptprobleme. Durch eine Infusion kann dies zügig behoben werden. Je nach Erkrankung können Medikamente zugefügt werden, um Symptome zu lindern bzw. die Heilung zu fördern.
  • Injektionen:
    Einige Medikamente werden nach Tabletteneinnahme nur unvollständig vom Körper aufgenommen bzw. sehr schnell bereits in der Leber abgebaut. Die Wirkung dieser Substanzen lässt sich durch die Gabe als Spritze deutlich steigern, z.B. bei starken Schmerzen, Erbrechen oder schwerer akuter Grunderkrankung. Je nach Substanz kann die Gabe unter die Haut, in den Muskel, in eine Vene oder in ein Gelenk erfolgen.
  • Neuraltherapie:
    Dabei werden Schmerzpunkte mit einem Lokalanästhetikum unterspritzt und so die Spirale Schmerz – Entzündung – Verspannung – noch mehr Schmerz unterbrochen.
  • Wundversorgung / kleinere Operationen
    • Nähen, Kleben oder Klammerpflasterversorgung von oberflächlichen Schnitt-, Riss- u. Platzwunden
    • Verbandswechsel, Wundversorgung chronischer Wunden o Entfernung von Fäden, Klammern nach Operationen
    • Versorgung oberflächlicher Biss- u. Stichwunden
    • Entfernung von Warzen u. kleineren Muttermalen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Was wird gemacht?
    Im Vorfeld identifizierte Allergene werden in regelmäßigen Abständen in den Oberarmmuskel gespritzt.
  • Wann wird behandelt?
    Behandelt wird täglich Mo – Fr während der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung.
  • Besonderheiten: Nach der Injektion ist eine Nachbeobachtung über 30 min erforderlich, während der die Praxis nicht verlassen werden darf.
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Asthma, Heuschnupfen und Nesselsucht beruhen häufig auf einer allergischen Reaktion auf Eiweißstoffe aus unserer Umwelt. Der Körper bildet Antikörper gegen diese Substanzen und setzt Botenstoffe frei, die eine Entzündung verursachen. Durch die Gabe kleiner Mengen der allergieauslösenden Substanz wird der Körper and diese gewöhnt und die Antikörperproduktion lässt nach bzw. erliegt vollständig. Die Behandlung erfolgt über Spritzen in den Oberarmmuskel. Sie erfolgt in Zyklen und sollte jährlich über 3-5 Jahre wiederholt werden. Ein Behandlungszyklus enthält in der Regel 5 Spritzen, die in mehrwöchigem Abstand verabreicht werden. Nach der Spritze muss der Patient für 30 min im Wartebereich überwacht werden, da eine schwere allergische Reaktion nicht vollständig auszuschließen ist.

Individuelle Gesundheitsleistungen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Was wird gemacht?
    Auf Wunsch können Untersuchungen und Behandlungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht unterstützt werden, auf eigene Kosten durchgeführt werden.
  • Unter welchen Bedingungen sind IGEL sinnvoll?
    Nicht alles, was möglich ist, ist sinnvoll, und wir können vieles, aber nicht alles, was sinnvoll ist, anbieten. Sie sollten wissen, dass notwendige Maßnahmen üblicherweise von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden. Wir beraten Sie gerne.
  • Wann erfolgen die Maßnahmen? IGEL führen wir Mo – Fr während der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung aus.
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Unter IGEL versteht man Leistungen, die vom Arzt erbracht werden, in der Regel jedoch keine Kassenleistung sind. Das bedeutet, der Patient muss für die Leistung privat aufkommen.

Dazu gehören nicht nur eine Vielzahl medizinischer Maßnahmen, sondern auch private Atteste für z.B. Gesundheitsuntersuchungen vor Abschluss einer Lebensversicherung, Atteste bzgl. Leistungssporttauglichkeit, Tauchtauglichkeit, Führerscheinuntersuchungen, Aufklärung und Verfassen von Patientenverfügungen und Betreuungsvollmachten sowie ärztliche Bescheinigungen (z.B. über Reiseuntauglichkeit, Sportuntauglichkeit, um gezahlte Beiträge zurückzuerhalten) sowie Zeugnis über die Aufklärung nach §45 Infektionsschutzgesetz. Ärzte sind aufgrund eines Werbungsverbotes gesetzlich verpflichtet, eine Gebühr zu erheben, falls Patienten die Ausstellung von Bescheinigungen wünschen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen abgebildet sind.

Als medizinische Maßnahmen bieten wir folgende IGEL an:

  • Akupunktur
  • Behandlung der Kniegelenksarthrose mit Hyaluronsäure
  • Vitamin- u. Vitalisierungskuren
  • ausführliche Blutuntersuchungen mit Spezialparametern auf Patientenwunsch
  • Infusionsbehandlungen bei speziellen Indikationen (z.B. Hörsturz)

Praxisbesonderheiten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Was wird gemacht?
    Abhängig von Reiseroute (Tropen, Subtropen) und Reiseart (Hotel/Rucksack) wird ein individuelles Reise-Risikoprofil und ein Programm entsprechender Maßnahmen erstellt (Impfungen, Notfallmedikamente, Mückenschutz, Hygiene). Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten hierfür in der Regel nicht (IGEL).
  • Wann ist die Beratung sinnvoll?
    In der Regel weist bereits der Reiseveranstalter auf besondere gesundheitliche Risiken hin (Malaria, Gelbfieber). Auch in den Länderinformationen finden sich wichtige Hinweise. Wichtig ist ein rechtzeitiger Beginn des Impfprogramms vor der Reise, da Abstände zwischen verschiedenen Impfungen eingehalten werden müssen und der Impfschutz im Körper erst aufgebaut werden muss (Beratungsgespräch ca. 2-3 Monate vor Antritt der Reise).
  • Wann erfolgen die Maßnahmen?
    Beratungsgespräche finden während der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung statt. Bitte lassen Sie uns die genaue Reiseroute im Vorfeld zukommen.
  • Auch bei der reisemedizinischen Beratung handelt es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung. Manche Krankenkassen übernehmen aus Kulanz einen Teil der Impfstoffkosten.
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Bei einer Auslandsreise (Tropen, Subtropen, aber auch Südeuropa und Südosteuropa) setzen sich Reisende länderspezifischen Gesundheitsrisiken aus. Wir gehen mit Ihnen Ihre Reiseroute durch und stellen ein individuell angepasstes Impf- u. Vorsorgeprogramm für Sie zusammen. Für den Fall einer Erkrankung sollte eine Reiseapotheke mit Notfallmedikamenten zusammengestellt werden.

Wichtigste Maßnahme ist die Überprüfung des aktuellen Impfstatus sowie die risikoadaptierte Auswahl zusätzlicher Impfungen (z.B. Hepatitis A/B Impfungen bei Rucksackreisen, Tollwutimpfung bei möglichem Kontakt mit Wildtieren; ferner eine Gelbfieberimpfung abhängig von Infektionsrisiko und Einreisebestimmungen der besuchten Staaten).

Dazu kommen eine eventuelle Malariaprophylaxe, allgemeine Hygieneregeln sowie ein umfassender Mückenschutz.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Was wird gemacht?
    Bei der Gelbfieberimpfung handelt es sich um eine Lebendimpfung. Dabei werden wie bei der Mumps-Masern-Röteln-Impfung lebende abgeschwächte Viren in den Oberarmmuskel gespritzt.
  • Wann wird geimpft?
    Die Impfung erfolgt während der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung. Die Antikörperbildung benötigt ca. 10 Tage. Das bedeutet, dass erst nach diesem Zeitraum ein sicherer Schutz vor der Erkrankung besteht. Bei Ländern mit Impfpflicht wird daher das Datum der Impfung mit dem Einreisedatum abgeglichen.
  • Besonderheiten:
    Der Impfstoff unterliegt besonderen Kontrollen bei Versand und Aufbewahrung.
  • Bei der Gelbfieberimpfung handelt es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung, d.h. die Kosten müssen vom Patienten getragen werden. Manche Krankenkassen erstatten die Impfstoffkosten aus Kulanz.
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Bei Gelbfieber handelt es sich um eine durch Mücken übertragene, in der Regel schwer verlaufende Erkrankung mit hoher Letalität. Die Impfung schützt zuverlässig, bei wiederholten Reisen gilt der Impfschutz aktuell 10 Jahre, voraussichtlich besteht jedoch ein lebenslanger Schutz nach einmaliger Impfung.

Da es sich um eine Lebendimpfung handelt, besteht das prinzipielle Risiko, an einer abgemilderten Form des Gelbfiebers zu erkranken. D.h. Immunsupprimierte Personen
(z.B. laufende Chemotherapie, angeborene Immunmangelsyndrome, Basistherapie bei Autoimmunerkrankungen) sind von der Impfung ausgeschlossen, Personen > 60 Jahren wird die Impfung nicht empfohlen. Sie sollten zum Zeitpunkt der Impfung vollständig gesund sein, im Anschluss wird körperliche Schonung für 14 Tage empfohlen.

Wir sind für Sie da!

Unser Team

1

Dr. med Claudia Haselbeck

Lebenslauf

Damit alles läuft!

Unsere Praxisorganisation

Ab dem 01.04.2018 gelten unsere neuen Sprechzeiten.
Ab 8.00 Uhr morgens ist das Praxisteam von Mo – Fr täglich für Sie da.
Die Zeit davor ist für eine tägliche Teambesprechung reserviert.
Eine Nachmittagssprechstunde können Sie montags und donnerstags ab 15.00 Uhr besuchen.

Routinehausbesuche werden in Zukunft am Dienstagnachmittag stattfinden.
Die Termine werden wir Ihnen telefonisch im Vorfeld mitteilen.
Hausbesuche bei Notfällen werde ich wie bisher nach telefonischer Absprache in der Mittagszeit erledigen.

Mein Praxisteam und ich möchten Sie bitten, sich vor Ihrem Besuch telefonisch bei uns anzumelden.
So können wir besser planen, die Zahl der Patienten gleichmäßig auf die Sprechstunde verteilen und so unnötige Wartezeiten vermeiden.
Wir werden sicherstellen, dass jeder, der akut erkrankt ist, sich zeitnah vorstellen kann.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen passenden Termin während der Sprechzeiten für sich zu finden, biete ich Termine außerhalb der Sprechstunde nach Vereinbarung an.

Aus rechtlichen Gründen können bestehende Hausarztverträge nicht von Herrn Dr. Schebitz auf mich übertragen werden.
Sie müssen – falls gewünscht – neu abgeschlossen werden. Wir werden Sie diesbezüglich in den nächsten Wochen und Monaten ansprechen.

Ab dem 25.0.5.2018 verpflichtet die EU Datenschutzrichtlinie alle Ärzte/-innen, ihre Patienten/-innen über den Austausch personenbezogener Daten sowie die in der Praxis getroffenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz dieser Daten aufzuklären.
Ohne Ihr Einverständnis wird eine Übermittlung von z.B. Laboraufträgen und -ergebnissen oder der Versand von Arztbriefen zwischen Fachärzten/-innen, Hausärzten/-innen und Krankenhäusern nicht mehr möglich sein. Wir werden Sie daher in der kommenden Zeit darum bitten, eine entsprechende Einverständniserklärung zu unterschreiben.